Neuausweisung "Überschwemmungsgebiet Wilkenbach"


Auslegung bis zum 06.01.2025 - Abrufbar auf der Website des Landkreises: hier.

Das Überschwemmungsgebiet Wilkenbach wird neu ausgewiesen.

An vielen Stellen gibt es Abweichungen zur momentanen Flächenkulisse. Deshalb sollte
jede/r Flächenbetroffene/r prüfen, in wie weit die neue Kulisse der Realität entspricht.


Die Unterlagen zur Neuausweisung sind über den oben stehenden Link, aber auch über die Bekanntmachungen der Stadt Osnabrück und der Gemeinde Hasbergen im Netz einsehbar. Darüber hinaus liegen die Unterlagen auch in den jeweiligen Behörden bis zum 06.01.2025 zur Einsicht aus.


Folgende Hinweise sind unbedingt zu beachten:

  1. Jede Betroffene/jeder Betroffene kann bis spätestens zwei Wochen nach

Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 20.01.2025) bei den o. g.

Behörden Einwendungen schriftlich erheben. Der Schriftform nach § 73 Abs. 4

VwVfG entsprechen auch Einwendungen, die per Fax oder per E-Mail mit

qualifizierter elektronischer Signatur erhoben wurden.


2. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der

Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der

befürchteten Beeinträchtigung hervorgehen. Zudem muss die Einwendung

den Namen und die vollständige Anschrift der Einwenderin/des Einwenders

enthalten und unterschrieben sein. Bei der Beeinträchtigung von

Grundeigentum sollten die katasteramtlichen Bezeichnungen der betroffenen

Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) angegeben werden.


FFH-Gebiet "Düte" steht vor Abstimmung

Eigentümer alarmiert: Landkreisverwaltung möchte Vergrößerung des FFH-Schutzgebiets und ein Wechsel auf "NSG", obwohl ein "LSG" zugesichert wurde

Besicherungsstand FFH-Gebeit „Düte mit Nebenbächen“ am 10.09.2024


In der letzten Ausschusssitzung Umwelt und Energie am 10.09.2024 musste über den Verwaltungsvorschlag, das FFH-Gebiet „Düte mit Nebenbächen“ in einer Übergangsverordnung als Naturschutzgebiet (NSG) zu sichern, entschieden werden.


Schon zu Beginn wurde von einem Betroffenen gefragt, warum nicht, wie bei den Bächen im Artland, auf eine Landschaftsschutzverordnung (LSG) mit kooperativen Ansatz für freiwillige Vereinbarungen gesetzt würde. Auch wurde nach den Folgen des Vertrauensverlustes in die Politik gefragt, wenn sie sich nicht an dem bestehenden Beschluss zu einer LSG-Besicherung halten würde.


Der Kreisrat Herr Dr. Wilkens erklärte die Notwendigkeit einer Sicherung bis zum Ende 2025. Die noch nicht abschließend vorliegenden Kartierdaten bzw. zukünftige Schutzgebietsgrenzen machten eine Verordnung auf Grundlage der momentan gültigen einstweiligen Sicher-stellung durch das Land Niedersachsen erforderlich. Unterschiedliche verwaltungstechnische Aspekte würden für eine NSG-Verordnung sprechen. Nach einer regen Diskussion wurde allerdings mehrheitlich für den Änderungsantrag gestimmt, in dem die Verwaltung mit dem Erstellen einer Übergangs- und später einer endgültige Verordnung als LSG beauftragt wurde.


Die ausschlaggebenden Argumente hierfür waren:

  • Politik muss verlässlich sein und sich an die gegebene Zusage und den
    Beschluss zur LSG-Besicherung halten.
  • Eingriffe ins Privateigentum müssen gut begründet sein. Es wäre ein falsches Demokratieverständnis, wenn nicht der Sachverhalt sondern arbeitsintensivere bürokratische Vorgänge der vorrangige Entscheidungsgrund hierfür wären.
  • Mit einem LSG ist ein sicherer ausreichender Schutz gegeben. Deswegen könne mit und nicht gegen den Bürger am Schutz der Natur gearbeitet werden und dieser nicht mehr als nötig belastet werden.


Zum Abschluss der Sitzung wurde durch die Frage eines weiteren Eigentümers deutlich, um das Gewässer zu schützen bedarf es keiner weiteren Flächenbesicherung, sondern eines verbesserten Wassermanagements mit schon versiegelten Flächen. Die anwesenden Betroffenen waren dankbar für einen Ausschuss, der sich für Verlässlichkeit einsetzt, an Bürger und Natur orientiert und für Kooperation statt maximaler Reglementierung stimmt.


Am Montag den 23.09.24 soll der Kreistag über dieses Thema entscheiden.

Es wäre im Sinne der Natur, der Bürger, der Betroffenen und der Demokratie, wenn die Abgeordneten mit großer Mehrheit dem Beschluss des Ausschusses folgen und FÜR eine LSG-Verordnung stimmen!