
Das Überschwemmungsgebiet Wilkenbach wird neu ausgewiesen.
An vielen Stellen gibt es Abweichungen zur momentanen Flächenkulisse. Deshalb sollte
jede/r Flächenbetroffene/r prüfen, in wie weit die neue Kulisse der Realität entspricht.
Die Unterlagen zur Neuausweisung sind über den oben stehenden Link, aber auch über die Bekanntmachungen der Stadt Osnabrück und der Gemeinde Hasbergen im Netz einsehbar. Darüber hinaus liegen die Unterlagen auch in den jeweiligen Behörden bis zum 06.01.2025 zur Einsicht aus.
Folgende Hinweise sind unbedingt zu beachten:
Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 20.01.2025) bei den o. g.
Behörden Einwendungen schriftlich erheben. Der Schriftform nach § 73 Abs. 4
VwVfG entsprechen auch Einwendungen, die per Fax oder per E-Mail mit
qualifizierter elektronischer Signatur erhoben wurden.
2. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der
Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der
befürchteten Beeinträchtigung hervorgehen. Zudem muss die Einwendung
den Namen und die vollständige Anschrift der Einwenderin/des Einwenders
enthalten und unterschrieben sein. Bei der Beeinträchtigung von
Grundeigentum sollten die katasteramtlichen Bezeichnungen der betroffenen
Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) angegeben werden.
Besicherungsstand FFH-Gebeit „Düte mit Nebenbächen“ am 10.09.2024
In der letzten Ausschusssitzung Umwelt und Energie am 10.09.2024 musste über den Verwaltungsvorschlag, das FFH-Gebiet „Düte mit Nebenbächen“ in einer Übergangsverordnung als Naturschutzgebiet (NSG) zu sichern, entschieden werden.
Schon zu Beginn wurde von einem Betroffenen gefragt, warum nicht, wie bei den Bächen im Artland, auf eine Landschaftsschutzverordnung (LSG) mit kooperativen Ansatz für freiwillige Vereinbarungen gesetzt würde. Auch wurde nach den Folgen des Vertrauensverlustes in die Politik gefragt, wenn sie sich nicht an dem bestehenden Beschluss zu einer LSG-Besicherung halten würde.
Der Kreisrat Herr Dr. Wilkens erklärte die Notwendigkeit einer Sicherung bis zum Ende 2025. Die noch nicht abschließend vorliegenden Kartierdaten bzw. zukünftige Schutzgebietsgrenzen machten eine Verordnung auf Grundlage der momentan gültigen einstweiligen Sicher-stellung durch das Land Niedersachsen erforderlich. Unterschiedliche verwaltungstechnische Aspekte würden für eine NSG-Verordnung sprechen. Nach einer regen Diskussion wurde allerdings mehrheitlich für den Änderungsantrag gestimmt, in dem die Verwaltung mit dem Erstellen einer Übergangs- und später einer endgültige Verordnung als LSG beauftragt wurde.
Die ausschlaggebenden Argumente hierfür waren:
Zum Abschluss der Sitzung wurde durch die Frage eines weiteren Eigentümers deutlich, um das Gewässer zu schützen bedarf es keiner weiteren Flächenbesicherung, sondern eines verbesserten Wassermanagements mit schon versiegelten Flächen. Die anwesenden Betroffenen waren dankbar für einen Ausschuss, der sich für Verlässlichkeit einsetzt, an Bürger und Natur orientiert und für Kooperation statt maximaler Reglementierung stimmt.
Am Montag den 23.09.24 soll der Kreistag über dieses Thema entscheiden.
Es wäre im Sinne der Natur, der Bürger, der Betroffenen und der Demokratie, wenn die Abgeordneten mit großer Mehrheit dem Beschluss des Ausschusses folgen und FÜR eine LSG-Verordnung stimmen!
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